Vereinheitlichung der Staatsprüfung oder föderaler Wettbewerb?
Wenn es eine Konstante in der juristischen Ausbildung gibt, so ist es der Ruf nach Reform. Wurde in den 1970er-Jahren über die einstufige Ausbildung diskutiert, rang man in den 1980er-Jahren um deren Abschaffung. In den 1990er-Jahren stand der Freischuss zur Debatte, in den 2000er-Jahren folgte die Auseinandersetzung über das Schwerpunktstudium und den Bologna-Prozess. Inzwischen ist der Wunsch nach grundlegenden Veränderungen verblichen. Nur vereinzelt ertönt der Ruf nach Abschaffung des Schwerpunkts. Es geht eher um Vereinheitlichung und Vereinfachung. Zumindest die Justizminister sind sich darüber einig, dass der Prüfungsstoff begrenzt und „harmonisiert“ werden müsse. Zwar wollen sie aufgrund des Föderalismus „eine gewisse...