Ein Studium – drei Perspektiven? Eine quantitative Auswertung der (unterschiedlichen) Erfahrungen von Studierenden der Rechtswissenschaften auf Basis der 22. Sozialerhebung

In der (Rechts-)Wissenschaft wird zunehmend diskutiert, inwiefern individuelle Erfahrungen, (Migrations-)Biografien und soziale Hintergründe sowohl die Erforschung des Rechts als auch seine Anwendung prägen. Eine damit einhergehende Frage bleibt dabei häufig unbeachtet: Nehmen bereits Studierende das rechtswissenschaftliche Studium unterschiedlich wahr – abhängig von den mehr oder minder feinen Unterschieden, die zwischen ihnen bestehen?

Eine jüngst veröffentlichte Umfrage des Lernplattformanbieters Jurafuchs zeigt, dass geschlechtsbezogene Unterschiede bereits im Studium eine Rolle spielen. So berichten weibliche Studierende deutlich häufiger, mit sexistischen Kommentaren konfrontiert zu sein oder in der Lehre stereotypen Rollenbildern zu begegnen. Diese Befunde sind milde gesagt unerfreulich, dürften jedoch kaum jemanden mehr überraschen.

Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, den Blick über geschlechtsspezifische Erfahrungen hinaus um zwei Perspektiven zu erweitern. Wie erleben Studierende mit Migrationshintergrund das Studium der Rechtswissenschaften? Welche Auswirkungen hat es auf die Erfahrungen im Studium, (k)ein Akademiker:innenkind zu sein? Ziel ist es, zu skizzieren, ob und wie unterschiedlich das rechtswissenschaftliche Studium erlebt wird, je nach Perspektive, aber auch im Vergleich zu anderen Studienfächern.

I. Daten:  500 Studierende der Rechtswissenschaften & 17.000 „Andere“

Die der Auswertung zugrunde liegenden Daten stammen aus der 22. Sozialerhebung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) aus dem Jahr 2021. An der Umfrage nahmen über 180.000 Studierende aus ganz Deutschland teil.  Aufgrund des (gängigen) Fragebogensplits – bei dem einzelne Frageblöcke randomisiert auf die Gesamtteilnehmerschaft verteilt werden, um den Umfang des Fragebogens für die einzelnen Teilnehmer:innen zu begrenzen – umfasst die für die vorliegende Analyse relevante Stichprobe immer noch mehr als 17.000 Befragte, darunter über 500 Studierende der Rechtswissenschaft. Die Studie erhebt den Anspruch, repräsentative Aussagen zu ermöglichen; zu diesem Zweck werden gewichtete Daten (Methodenbericht S. 25 ff.) verwendet.

Der Fokus liegt auf dem Antwortverhalten der Teilnehmenden zu der Frage: „Welche der folgenden Erfahrungen haben Sie im Rahmen Ihres Studiums bereits gemacht?“ mit den folgenden Antwortmöglichkeiten:

  • „Leistungen wurden mir nicht zugetraut.
  • Von mir erbrachte Leistungen wurden herabgesetzt (z. B. ungerecht bewertet).
  • Regeln oder Verfahren wurden so gestaltet, dass ich benachteiligt wurde.
  • Ich wurde ausgegrenzt oder übergangen (z. B. in Arbeitsgruppen).
  • Menschen wie ich wurden stereotyp oder herabwürdigend dargestellt.
  • Mir sind unangebrachte Bemerkungen zu meinem Privatleben begegnet.
  • Man hat abwertende Witze über mich gemacht oder mich ausgelacht.
  • Ich wurde beleidigt oder beschimpft.
  • Ich habe unerwünschte sexualisierte Kommentare erlebt.
  • Ich habe sexualisierte körperliche Übergriffe erlebt.
  • Ich wurde körperlich bedroht oder angegriffen.
  • Andere diskriminierende Erfahrungen [offene Angabe].
  • Nichts davon.“

II. Methodik: Visualisierung & Testverfahren

Das Antwortverhalten wird zunächst grafisch dargestellt, jeweils getrennt nach Studierenden der Rechtswissenschaften und Studierenden anderer Studienfächer. Die verwendeten Variablen sowie die Stichprobengröße sind dabei direkt unter den jeweiligen Graphen aufgeführt; sofern für das Verständnis der Gruppenbildung eine Erläuterung erforderlich scheint, ist ein Hinweisblock gegeben. Es sei jedoch auch auf das allgemeine Codebook verwiesen.

Bei allen im Appendix befindlichen Tabellen handelt es sich um Signifikanztests auf Basis von gewichteten Chi²-Testverfahren mit der Funktion (survey: svychisq) durchgeführt in R auf Basis des kalibrierten Designgewichts (wgt_cal_n). Ein Ergebnis gilt vorliegend ab Überschreiten des Schwellenwertes von p<0,05 als signifikant. Für die Erfahrungen mit sexuellen und körperlichen Übergriffen erlaubt der Anonymisierungsgrad der zur Verfügung stehenden Daten keine Auswertung. Darüber hinaus sei schon hier klargestellt, dass die geringe Stichprobengröße bei der Analyse der Studierenden mit Migrationshintergrund in den Rechtswissenschaften die Aussagekraft der Tests einschränkt.

 

III. Auswertung: Negative Erfahrungen im Studium

Hinweis: Rechtswissenschaften bezeichnet vorliegend Teilnehmende die angegeben haben Rechtswissenschaften mit dem Ziel Staatsexamen zu studieren. Andere Studienfächer umfasst alle Teilnehmenden, die nicht Rechtswissenschaften auf Staatsexamen studieren.

Bei 7 von 10 der auswertbaren Erfahrungskategorien berichten die Studierenden der Rechtswissenschaften häufiger von negativen Erfahrungen als Studierende anderer Fächer. Die Unterschiede sind dabei überwiegend im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Der deutlichste Unterschied zeigt sich bei der Herabsetzung von Leistungen mit 24 % bei den Rechtswissenschaften und 18,5 % bei den anderen Studienfächern – ein Delta von 5,9 %. Auch bei unangebrachten Bemerkungen, stereotypischen Darstellungen und sexualisierten Kommentaren liegen die Rechtswissenschaften jeweils mehr als zwei Prozentpunkte vor den anderen Studienfächern. Hingegen berichten weniger Studierende der Rechtswissenschaften von Ausgrenzungserfahrungen.

Für die Herabsetzung von Leistungen ist der Effekt statistisch signifikant; das heißt, nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf Zufall zurückzuführen (Appendix: Tab. 1). Im Übrigen bewegen sich die Rechtswissenschaften im Bereich der anderen Studienfächer und weisen keine signifikanten Abweichungen auf. Dies legt nahe, dass die Rechtswissenschaften – mit Ausnahme der Herabsetzung von Leistungen – keine statistisch signifikant schlechteren oder besseren Studienerfahrungen als andere Studienfächer in der Gesamtbetrachtung bieten. Im Folgenden werden die fünf am häufigsten genannten negativen Erfahrungen aus drei verschiedenen Perspektiven näher beleuchtet.

1. Geschlecht

Hinweis: Bei der Zuordnung der Geschlechter handelt es sich um die Selbstzuschreibung; Teilnehmende, die kein Geschlecht, anderes Geschlecht oder Divers angeben, bleiben aufgrund des Anonymisierungsgrades der Daten außer Betracht.

In beiden Gruppen sowie über alle Erfahrungskategorien berichten weibliche Studierende häufiger von negativen Erfahrungen als männliche Studierende. Der Unterschied ist besonders deutlich bei unerwünschten sexualisierten Kommentaren: Nur 0,6 % der männlichen Studierenden der Rechtswissenschaften berichten von solchen Vorfällen, während der Anteil bei weiblichen Studierenden bei 17,9 % liegt. Dies spiegelt sich auf niedrigerem Niveau bei den anderen Studienfächern. Bei den Rechtswissenschaften scheint es sich bei den sexualisierten Kommentaren gegenüber männlichen Studierenden um Einzelfälle zu handeln, welche dann jedoch bei der Person regelmäßig auftreten. Eine weitere Auffälligkeit ist, dass Studierende der Rechtswissenschaften insgesamt häufiger und weibliche Studierende im Besonderen (28,1 %) davon berichten, dass ihre Leistungen herabgesetzt wurden. Ähnlich starke Unterschiede zeigen sich bei stereotypen Darstellungen; hier liegt der Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Studierenden der Rechtswissenschaften bei fast 10 %. Bei der Herabsetzung von Leistungen, den stereotypen Darstellungen wie auch den unangebrachten Bemerkungen liegen die Rechtswissenschaften deutlich vor den anderen Studienfächern.

Für die Rechtswissenschaften ist der Unterschied in den Erfahrungen zwischen weiblichen Studierenden und männlichen Studierenden für „Leistungen nicht zugetraut“, „stereotypische Darstellungen“, und „unangebrachte Kommentare“ sowie „sexualisierte Kommentare“ statistisch signifikant (Appendix: Tab. 2). Für die anderen Studienfächer gilt dies bei allen fünf dargestellten Erfahrungskategorien (Appendix: Tab. 3). Im Vergleich der Erfahrungen weiblicher Studierender in den Rechtswissenschaften mit anderen Studienfächern zeigt sich, dass ein signifikanter Unterschied bei „Leistungen herabgesetzt“ und „stereotypische Darstellungen“ besteht (Appendix: Tab. 4).

2. Migrationshintergrund

Hinweis: Studierende ohne Migrationshintergrund bezeichnet hier Teilnehmende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben und sowohl die befragte Person selbst als auch beide Elternteile in Deutschland geboren wurden. Studierende mit Migrationshintergrund bezeichnet Teilnehmende, die ebenfalls ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, jedoch wurde entweder die befragte Person selbst oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren. Internationale Studierende, also Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, bleiben hier außerhalb der Betrachtung.

Studierende mit Migrationshintergrund berichten in fast allen Kategorien häufiger von negativen Erfahrungen als Studierende ohne Migrationshintergrund; die Rechtswissenschaften liegen dabei auch in allen betrachteten Kategorien vor den anderen Studienfächern. Etwa 25,5 % der Studierenden mit Migrationshintergrund in den Rechtswissenschaften geben an, dass ihnen Leistungen nicht zugetraut wurden, gegenüber 16,5 % der Studierenden ohne Migrationshintergrund. Auch bei stereotypen oder herabwürdigenden Darstellungen, bei unangebrachten Bemerkungen sowie bei sexualisierten Kommentaren berichten Studierende mit Migrationshintergrund mit jeweils um die 5 Prozentpunkten häufiger von entsprechenden Erfahrungen.

Für die Rechtswissenschaften kann für die Unterschiede in den Erfahrungen im Studium zwischen Studierenden mit Migrationshintergrund und Studierenden ohne Migrationshintergrund kein signifikanter Effekt festgestellt werden (Appendix: Tab. 5). Für die Erfahrungskategorien „Leistung nicht zugetraut“ und „unerwünschte sexualisierte Kommentare“ zeigen sich jedoch zumindest Werte, die in der Nähe des p-Werts von 0,05 liegen und auf einen Trend hindeuten. Dies lässt sich damit unterlegen, dass für die anderen Studienfächer bis auf die sexualisierten Kommentare sich ein signifikanter Effekt aufzeigen lässt (Appendix: Tab. 6). Abgesehen von diesem Merkmal zeigen sich bei den übrigen vier betrachteten Kategorien keine signifikanten Unterschiede zwischen migrantischen Studierenden der Rechtswissenschaften und denen anderer Studienfächer (Appendix: Tab. 7). Dies spricht dafür, dass die durch den größeren Stichprobenumfang belegten negativen Erfahrungen der migrantischen Studierenden der anderen Studienfächer sich auf die Rechtswissenschaften übertragen lassen, sie jedoch in den Rechtswissenschaften (auch) nicht statistisch häufiger auftreten.

3. Bildungsherkunft

Hinweis: Studierende mit akademischer Bildungsherkunft bezeichnet Teilnehmende, bei denen mindestens ein Elternteil über einen Abschluss einer Fachhochschule oder Universität oder über eine Promotion verfügt. Studierende mit nicht akademischer Bildungsherkunft bezeichnet Teilnehmende, bei denen für mindestens ein Elternteil Angaben zum höchsten beruflichen Abschluss vorliegen und kein Elternteil über einen Hochschulabschluss verfügt.

Bei den bildungsherkunftsspezifischen Erfahrungen zeigen sich überwiegend nur marginale Unterschiede zwischen den Rechtswissenschaften und den anderen Studienfächern. In beiden Fällen macht die Bildungsherkunft der Studierenden nur einen geringen Unterschied für die Erfahrungen im Studium aus. Eine deutliche Ausnahme davon zeigt sich jedoch bei der Herabsetzung eigener Leistungen in den Rechtswissenschaften. 31,3 % der Studierenden ohne akademischen Familienhintergrund berichten hiervon, gegenüber 21,5 % der Studierenden aus akademischen Haushalten. Hier zeigt sich ein merklicher Unterschied innerhalb der Rechtswissenschaften, aber auch ein um 10 % höherer Wert im Vergleich zu den anderen Studienfächern. Auch bei stereotypen oder herabwürdigenden Darstellungen berichten Nicht-Akademiker:innenkinder leicht häufiger von entsprechenden Erfahrungen, ebenso wie Studierende der Rechtswissenschaften insgesamt.

Nur für die Erfahrungskategorie „Leistungen herabgesetzt“ in den Rechtswissenschaften ist der Effekt dabei signifikant (Appendix: Tab. 8). Dies wiederholt sich bei den anderen Studienfächern nicht, dafür jedoch für den dort festzustellenden Unterschied bei „Leistungen nicht zugetraut“ (Appendix: Tab. 9). Im Vergleich zwischen den Erfahrungen von Nicht-Akademiker:innenkindern in den Rechtswissenschaften mit anderen Studienfächern zeigt sich, dass nur der Unterschied in der Erfahrungskategorie „Leistungen nicht zugetraut“ statistisch signifikant ist (Appendix: Tab. 10).

IV. Gesamtbetrachtung: Drei Perspektiven – ein Studium

Im Gesamtbild zeigt sich, dass allein die Herabsetzung von Leistungen – etwa durch ungerechte Bewertungen – von Studierenden der Rechtswissenschaften statistisch signifikant häufiger berichtet wird. Bei allen anderen Erfahrungskategorien sind solche Unterschiede über alle Studierenden zumindest nach dem vorliegenden (begrenzten) Datenmaterial nicht signifikant. Die Rechtswissenschaften unterscheiden sich damit auf den ersten Blick nicht gänzlich von anderen Studienfächern. Wenn jedoch anhand der drei gewählten Perspektiven differenziert wird, zeigt sich ein anderes Bild:

  • Weibliche Studierende berichten signifikant häufiger von Erfahrungen, bei denen ihnen ihre Leistungen nicht zugetraut werden. Darüber hinaus sind sie häufiger mit stereotypen Darstellungen, unangebrachten Kommentaren sowie unerwünschten sexualisierten Äußerungen konfrontiert. Dies ist für sich besorgniserregend, dabei jedoch wenig unerwartet und gilt für die Rechtswissenschaften wie auch für die anderen Studienfächer. Hinsichtlich der Erfahrungen einer Herabsetzung von Leistungen sowie stereotypen Darstellungen zeigt sich darüber hinaus jedoch, dass diese bei weiblichen Studierenden der Rechtswissenschaften statistisch signifikant häufiger als bei den anderen Studienfächern berichtet werden.
  • Studierende mit Migrationshintergrund schildern häufiger negative Erfahrungen. Dies gilt für das Studium der Rechtswissenschaften wie auch für die anderen Studienfächer. Für letztere ist dies auch bei vier von fünf betrachteten Merkmalen signifikant. Unter Einbeziehung der Daten aller Studierenden zeigt sich somit, dass Studierende mit Migrationshintergrund signifikant häufiger Erfahrungen machen, bei denen ihnen Leistungen nicht zugetraut oder ihre Leistungen herabgesetzt werden. Des Weiteren sind sie häufiger mit stereotypischen Darstellungen sowie unangebrachten Bemerkungen konfrontiert. Dass bei den Rechtswissenschaften die Ergebnisse nicht signifikant sind, könnte auf den kleinen Stichprobenumfang zurückzuführen sein. Die Zahlen bieten dabei keine Argumente dafür, dass die Rechtswissenschaften besser als die anderen Studienfächer abschneiden. Dennoch sei erneut auf die geringe Stichprobengröße hingewiesen, die weitere umfassende Datenerhebungen in den Rechtswissenschaften erforderlich macht, um noch belastbarer Erkenntnisse zu gewinnen.
  • Studierende aus nicht-akademischen Haushalten scheinen überwiegend vergleichbare Erfahrungen mit denen aus akademischen Haushalten zu machen; ein grundsätzlich erfreulicher Befund. Auffällig ist jedoch, dass ein signifikanter Unterschied bei der Erfahrung der Herabsetzung der eigenen Leistung zu den anderen Studienfächern besteht. Innerhalb der Rechtswissenschaften, in denen Studierende diese Erfahrung schon signifikant häufiger machen als in anderen Studienfächern, erleben Studierende aus nicht-akademischen Haushalten dies nochmal signifikant häufiger.

Mehrere Aspekte bleiben auch bei der vorliegenden Gesamtbetrachtung außen vor, sollen jedoch nicht unerwähnt bleiben. Die erhobenen Erfahrungen können per se nur von Studierenden gemacht werden, die den – selektiven und exkludierenden – Weg in das Studium (der Rechtswissenschaften) bereits durchschritten haben. Es liegt damit ein Survivorship Bias vor: Über diejenigen, welche die Hürden des Bildungssystems nicht überwinden konnten oder in Antizipation negativer Erfahrungen im Studium ein solches nicht aufgenommen haben, sagen die vorliegenden Daten nichts. Gleiches gilt für die Unterscheidung zwischen denjenigen, die das Studium aufnehmen aber nicht beenden, und solchen, welchen ein erfolgreicher Abschluss möglich ist. Auch lassen die Daten kaum Aussagen über die Qualität der einzelnen Erfahrungen und die konkreten Konstellationen zu: So bleibt etwa offen, von wem die negativen Erfahrungen ausgehen – ob von Lehrenden, Kommiliton:innen oder Dritten – aber auch in welchen Räumen – Lehrbetrieb, Campusleben oder im Privaten – sie stattfinden. Zuletzt ist die Beschränkung auf die drei Perspektiven bis zu einem gewissen Grad arbiträr. So ließen sich etwa der ökonomische Status des Elternhauses oder die sexuelle Orientierung der Studierenden als vierte und fünfte Perspektive ergänzen – beides unterbleibt vorliegend schon mangels hinreichender Daten. Gleiches gilt für eine weitergehende Differenzierung innerhalb der Gruppen, wie etwa dem Migrationshintergrund. Es erscheint plausibel, dass die Studienerfahrungen einer zugewanderten Studentin aus Burundi anders ausfallen als die eines Studenten aus Luxemburg. Die intersektionale Dimension dabei, wie im gesamten Beitrag, noch ganz außen vorgelassen.

V. Einordnung: Implikationen für die juristische Ausbildung

Die Auswertung fügt sich in die bestehende Literatur zur Erfahrung von weiblichen Studierenden nicht nur in den Rechtswissenschaften ein. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Rechtswissenschaften besonders schlecht abschneiden; die Gründe hierfür sind weiter zu erforschen. Für Studierende mit Migrationshintergrund zeigen sich quantitative Befunde, die sich in ein gesamtgesellschaftliches Bild zur Diskriminierung einfügen und sich mit (qualitativen) Erfahrungsberichten von Rechtswissenschaftler:innen decken. Dabei fehlt jedoch eine hinreichend breite Datenbasis, um zwischen den Erfahrungen im Studium der Rechtswissenschaften und anderen Studienfächern überzeugend zu differenzieren; es zeigt sich einmal mehr das bestehende Forschungsdesiderat: Wir brauchen mehr Daten. Bei Studierenden aus nicht-akademischen Haushalten zeigt sich, dass die Unterschiede hauptsächlich auf Leistungswahrnehmung beruhen. Schon dies ist ein Weckruf für Lehrende, ihre Leistungsbewertungen fair und transparent zu gestalten.

Besonders auffällig und ein noch lauterer Weckruf für die sich gerade institutionalisierende Rechtsdidaktik ist, dass in nahezu allen betrachteten Kategorien Studierende der Rechtswissenschaft häufiger – wenn auch mit den vorliegenden Daten nicht durchweg statistisch signifikant – von negativen Erfahrungen als Studierende anderer Studienfächer berichten. Dies gilt insbesondere für Situationen, in denen Leistungen herabgesetzt oder nicht zugetraut werden, aber auch für stereotype Darstellungen, unangebrachte Bemerkungen oder sexualisierte Kommentare.

Die Befunde legen nahe, dass das rechtswissenschaftliche Studium für viele Studierende mit habituellen Herausforderungen verbunden ist. Wer nicht den subtilen Erwartungen und vermeintlichen Selbstverständlichkeiten des Fachs entspricht, wird häufiger mit Formen der Abwertung oder Infragestellung konfrontiert. Dabei handelt es sich nicht um vereinzelte anekdotische Erfahrungen, sondern um ein strukturell bedingtes Phänomen. Die Unterschiede in den Erfahrungen von Studierenden resonieren in den  Studienverläufen und Abbruchentscheidungen. Schon vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die juristische Ausbildung nicht nur diskriminierungsfrei, sondern auch inklusiv ausgestaltet werden kann. Ihre Beantwortung ist nicht nur für die individuelle Erfahrung der Studierenden von Bedeutung, sondern auch gesamtgesellschaftlich mit dem Anspruch des Rechtsstaats als Heimstatt aller Bürger. Ein Rechtsstaat, der für alle Bürger:innen eine Heimat sein möchte, setzt eine juristische Ausbildung voraus, in der alle Bürger:innen sich willkommen fühlen und die gleichen Chancen haben, ihre Perspektiven (in den Rechtsstab) einzubringen.

Appendix

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Benedikt Surmann absolvierte in Münster den B.Sc. Wirtschaft & Recht und studierte anschließend Rechtswissenschaften. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und ist Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Towfigh an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Aktuell arbeitet er am neu gegründeten Center for Diversity in Law am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
Zitiervorschlag
Surmann, Ein Studium – drei Perspektiven?, RECHTS|EMPIRIE, 24.04.2026, DOI: 10.25527/re.2026.01