Die Didaktik der Rechtswissenschaft ist ein stetig wachsendes Forschungsgebiet im Spannungsfeld von allmählicher wissenschaftlicher Durchdringung und teils hitziger Reformdiskussion. Dafür sind belastbare empirische Erkenntnisse besonders wichtig, um beurteilen zu können, welche didaktischen Innovationen hilfreich sind, wo Verbesserungspotentiale bestehen und wie die juristische Ausbildung wirklich „funktioniert“. Ein R|E Online-Symposium widmet sich diesen Fragen und lässt im Verlauf mehrerer Monate Wissenschaftler:innen aller Karrierestufen zu Wort kommen. (Red.)
I. Einleitung
Klingt komisch, ist aber so: Die juristische Ausbildung ist seit über 150 Jahren in ihren Grundzügen unverändert geblieben.1 Wer die berufstypische Diskussionsfreude von Juristinnen und Juristen kennt, den wird es dagegen nicht überraschen, dass sich die Geister bereits an der Deutung dieser Tatsache scheiden: Bekräftigt diese 150-jährige Beständigkeit nun die Qualität des juristischen Ausbildungsmodells oder setzt sie stattdessen anhaltender Reformunwilligkeit und -unfähigkeit ein trauriges Denkmal? Dies ist nur ein Beispiel für die ausgeprägte Meinungsvielfalt zur Qualität und Zukunft der juristischen Ausbildung, die freilich auch dem natürlichen Bedürfnis geschuldet ist, eigene (Leidens-)Erfahrungen nach einem intensiven Kontakt mit dem juristischen Ausbildungssystem mitzuteilen. Hinzu kommt, dass Juristinnen und Juristen wissenschaftstheoretisch ungeschult sind und daher dazu neigen, das ihnen vertraute Denken in Kategorien der Vertretbarkeit zulasten empirisch beantwortbarer Fragestellungen zu überdehnen. Damit ergibt sich das Bild einer zersplitterten, oft polarisierten, emotionalen, und zumeist eher anekdotisch informierten Debatte.
Das Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V. möchte diesem status quo entgegentreten. Als ersten Schritt zu einer besser informierten Reformdiskussion führte das Bündnis daher vom 17. Januar 2022 bis zum 17 Juli 2022 die iur.reform-Umfrage durch, welche mit 11.842 Teilnehmenden aus allen juristischen Ausbildungs- und Arbeitswelten die größte derartige Erhebung zur Zukunft der juristischen Ausbildung darstellt. Hierbei wurden die Teilnehmenden zu 44 prominenten Reformthesen befragt, welche Mitglieder des Bündnisses zuvor identifiziert, gebündelt und aufbereitet hatten. Die Ergebnisse mündeten in ein politisches Sofortprogramm im Bereich jener Reformvorschläge, die sowohl hohe Zustimmungswerte erreichten als auch mit geringem Aufwand umsetzbar erscheinen; dieses kann auf der Website von iur.reform2 heruntergeladen werden. Für die weitere Debatte im Bereich umfangreicherer Reformvorhaben schlägt das Bündnis eine Zusammenarbeit aller Beteiligten auf Bundes-, Landes- und universitärer Ebene nach dem Vorbild der Akademie Loccum vor, aus der im Jahr 1968 die einstufige juristische Ausbildung hervorging.
Zusammenfassungen der zentralen Umfrageergebnisse finden sich bereits in Form einer „Executive Summary“ und Kurzfassung auf der iur.reform-Website. Daher beschränkt sich dieser Beitrag auf eine knappe Wiedergabe und Kontextualisierung einiger besonders relevanter Ergebnisse. Darüber hinaus wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Methodik der Umfrage und Auswertung sowie einige sich hieraus ergebende Einschränkungen gelegt.
II. Methodik und Auswertung
1. Umfragedesign
Aufgrund des breiten und unübersichtlichen Meinungsspektrums identifizierten und ordneten Mitglieder des Bündnisses zunächst aktuelle Reformvorschläge sowie dazugehörige Argumente in der Literatur. Diese wurden sodann zu Reformthesen gebündelt und auf eine Zahl von 44 Thesen reduziert, um die Umfragedauer nicht ausufern zu lassen.
Beispiel (Reformthese): „Die juristische Ausbildung sollte emotional entlastet werden.“
Der mit dem Tool typeform erzeugte Online-Fragebogen erfragte die Zustimmung bzw. Ablehnung zu den Reformvorschlägen anhand einer Likert-Skala von 1 (lehne vollständig ab) bis 5 (stimme vollständig zu). Der Fragebogen wurde außerdem um demographische und allgemeine Fragen ergänzt. Um eine möglichst informierte Entscheidung im Fragebogen zu ermöglichen, waren neben jeder These zugleich drei Pro- und Contra-Argumente abrufbar, welche in der Reihenfolge mittelstark, schwach, stark angeordnet waren. Hierbei handelte es sich in der Regel um Argumente aus der Literatur. Wo keine Argumente in ausreichender Zahl gefunden werden konnten, wurden diese durch Mitglieder des Bündnisses selbst ergänzt.
Der Fragebogen wurde sodann an zahlreiche Stakeholder versandt, an deren Änderungsvorschläge angepasst, und nach einigen Pre-Tests weiter optimiert. Eine Identifikationsabfrage zur Vermeidung von Mehrfachantworten wurde zur Wahrung der Anonymität sowie aus Kostengründen nicht eingesetzt. Sodann wurde eine Einladung zur Teilnahme über verschiedene Kanäle an Organisationen, Einrichtungen, Behörden und sonstige Netzwerke mit juristischem Hintergrund versandt.
2. Auswertungsprozess
Für jede These wurden zunächst Erwartungen bzgl. der Zustimmungs- und Ablehnungstendenz formuliert. Anschließend wurde jede These deskriptiv analysiert. Methoden der Inferenzstatistik wurden nicht angewandt, sodass sich derzeit im Hinblick auf die Grundgesamtheit nur Vermutungen aussprechen lassen, in deren Rahmen freilich die willkürliche Stichprobenauswahl berücksichtigt werden muss (hierzu sogleich). Hilfreich bei solchen inferenziellen Vermutungen können die ermittelten Anteile der Teilnehmenden zur Gesamtpopulation des jeweiligen Berufs- oder Ausbildungsstatus sein: So nahmen etwa mit 245 Professorinnen und Professoren immerhin 18,41% der deutschlandweiten Gesamtpopulation teil, wohingegen lediglich 1,48% der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und 4,22 % der Studierenden teilnahmen, was angesichts deren großer Zahl wenig überraschend ist.3
Die deskriptive Analyse beinhaltete pro These stets eine Beschreibung der Gesamtergebnisse und sodann eine Kreuzauswertung nach Alter, Geschlecht, Fachsemester, Gesamtnote, Studienort und Verhältnis zur juristischen Ausbildung. Nach der Betrachtung aller Thesen folgt schlussendlich eine kritische Reflexion einiger Einschränkungen und Probleme bei der Studiendurchführung sowie ein Plausibilitätsdiskussion anhand verschiedener Vergleichsstudien.
III. Ergebnisse
Von den 11.842 Personen, die teilgenommen haben, waren unter anderem 43,5 % Studierende, 21,3 % Anwältinnen und Anwälte (inkl. Syndizi), 14,3 % Referendarinnen und Referendare und 8,1 % Richterinnen und Richter; der Rest entfällt weitgehend auf kleinere Berufs- und Tätigkeitsgruppen.4 Damit handelt es sich, trotz des qua Betroffenheit zu erwartenden Übergewichts bei Studierenden sowie Referendarinnen und Referendaren, nicht um eine studentische Umfrage. Indessen waren die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergleichsweise jung (Durchschnitt: 31,22 Jahre; Median: 27 Jahre),5 was sich ebenfalls durch die in dieser Altersgruppe noch wenige Jahre zurückliegende Ausbildungserfahrung erklären lassen könnte sowie ggf. auch dadurch, dass die aktuellen Ausbildungsbedingungen als vergleichsweise problematischer erlebt werden (wofür es gute Erklärungen, etwa eine „kalte Progression“ des Prüfungsstoffs,6 geben könnte).
Im Hinblick auf die konkreten Ergebnisse hervorzuheben ist zunächst, dass 52,8 % voll oder relativ unzufrieden mit der juristischen Ausbildung sind; lediglich 21,5 % sind mit der juristischen Ausbildung voll oder relativ zufrieden. Vergleicht man dies etwa mit der fächerübergreifenden Baden-Württembergischen Absolventenstudie 2018-2020 (76 % Zufriedenheit mit dem Studium)7 oder einer Studie zur Zufriedenheit mit dem BWL-Studium an der LMU München im Jahr 2002 (62 % voll oder relativ zufrieden)8, so sieht man, dass derart schlechte Werte nicht zwingend sind – im Gegensatz zu deren abschreckender Wirkung auf Studieninteressierte. Angesichts des bereits eingetretenen und rechtsstaatsgefährdenden Juristenmangels9 zeigt bereits dieser Befund den akuten Handlungsbedarf auf. Ein potenzieller Grund für diese deutliche Unzufriedenheit mag mit guten Gründen in der psychischen und erwiesenermaßen außerordentlichen Belastung durch das Studium10 gesehen werden, aufgrund derer sich eine Mehrheit von 75,3 % (unter Studierenden sogar 84,6 %) für eine emotionale Entlastung der juristischen Ausbildung aussprechen.
Ebenfalls einen gewichtigen Beitrag zur Belastung durch das Studium dürfte die seit nunmehr über 100 Jahren bemängelte Lernstoffmenge beitragen,11 die nach dem Dafürhalten des Wissenschaftsrats „die Grenzen der Studierbarkeit erreicht“ hat.12 Diese spiegelt sich auch in der deutlichen Zustimmung von 72,6 % zur These, dass neue Inhalte nur bei Streichung von Bestehendem in das Pensum aufgenommen werden sollen. Während sich die meisten Teilnehmenden für eine anteilige Streichung in allen Gebieten aussprechen, sind weitere beliebte Streichkandidaten die zivilrechtlichen Nebengebiete, das Völkerrecht, Grundlagenfächer und das Verfassungsprozessrecht – etwa zugunsten eines von 57,1 % befürworteten Einbezugs von Legal Tech-Inhalten.
Im Hinblick auf die Ausbildungsstruktur ist zunächst festzustellen, dass eine Mehrheit von 52,1 % eine Umstellung auf das Bologna System ablehnt, wobei die Ablehnung mit steigendem Alter deutlich ansteigt. Indessen spricht sich eine überraschend deutliche Mehrheit von 71 % für einen integrierten Bachelor aus; demgegenüber stehen nur 20 % Ablehnung. Unter den Teilnehmenden bis 28 Jahren liegt die Zustimmung sogar bei über 80 %. Ferner spricht sich eine Mehrheit von 56,4 % dafür aus, auch über den Schwerpunkt hinausgehende Prüfungsleistungen in die Gesamtnote der Ersten juristischen Staatsprüfung einzubeziehen. Apropos Prüfungsleistungen – auch diese sollen nach dem Dafürhalten von 68,7 % um andere Prüfungs- und Unterrichtsformate wie Seminar, Moot Courts oder mündliche Prüfungen ergänzt werden. Dies würde zugleich auch zu einem verstärkten Training von Softskills beitragen, welches sich 69,7 % wünschen. Ebenfalls zu einer Entzerrung der Prüfungsbelastung dürfte das von 69 % befürwortete Abschichten der Examensklausuren führen, d.h. eine zeitliche Staffelung der Prüfungen (etwa nach dem Mannheimer Modell).
Neben all diesen Aspekten, die voraussichtlich umfangreiche Reformen – etwa mithilfe eines Stakeholderprozesses nach dem Vorbild der Akademie Loccum – erfordern, betrafen einige Thesen auch Aspekte der Mikroebene, die schnell umsetzbar wären und daher bei ausreichender Zustimmungsquote auch in das politische Sofortprogramm des Bündnisses aufgenommen wurden. So wünschen sich eine beeindruckende Mehrheit von 87,4 % eine unabhängige (blinde) Zweitkorrektur der Aufsichtsarbeiten in der Ersten juristischen Prüfung. Weiter spricht sich eine Mehrheit von 67,1 % der abstimmenden Personen für die Einführung des E-Examens aus; nur weniger als ein Fünftel (17,0 %) der Abstimmenden ist dagegen. Die Verwendung von Online-Datenbanken im Examen befürworten hingegen nur 49 %; 33,1 % lehnen dies ab. In beiden letztgenannten Fällen ist die Unterstützung bei jüngeren Befragten höher, während die Ablehnung mit steigendem Alter stärker wird.
Insbesondere für das Publikum dieses Beitrags interessant dürfte schließlich sein, dass sich 71,2 % der Teilnehmenden für eine stärkere Auseinandersetzung mit der Rechtsdidaktik an Universitäten aussprechen.
IV. Einschränkungen13
Da es sich um eine Online-Umfrage mit unbeschränktem Teilnehmerkreis handelte, können die Ergebnisse keine Repräsentativität im eigentlichen Sinn beanspruchen. Die Stichprobe wurde nicht zufällig, sondern willkürlich im Wege der Selbstrekrutierung ausgewählt; wer teilnehmen wollte, der tat dies. Damit entstanden zugleich Selbstselektionseffekte, denn es erscheint möglich, dass schwerpunktmäßig diejenigen mit einer kritischen Einstellung zum status quo und daher einem gewichtigen Interesse an Reformbestrebungen an der Umfrage teilnahmen. Daher ist zugleich ein gewisser undercoverage bias dahingehend zu befürchten, dass diejenigen, die mit der Ausbildung eher zufrieden sind, seltener teilgenommen haben. Ein weiterer Selektionsbias könnte dadurch entstanden sein, dass eine Verbreitung der Umfrage zunächst innerhalb des verhältnismäßig jungen, persönlichen Bekanntenkreises der Bündnismitglieder stattfand. Ferner konnte aufgrund des Umfrageformats nicht ausgeschlossen werden, dass manche Teilnehmende falsche Angaben tätigten.
Auch das Umfragedesign führte zu kleineren Einschränkungen: Die Länge der Umfrage sowie die Unterteilung in Blöcke könnte in einen weiteren Selektionsbias gemündet haben, nach dem nur solche Teilnehmende bis zum Schluss durchdrangen, die mit besonderer Motivation teilnahmen. Ebenso trägt die Auswahl der Reformthesen sowie der dazugehörigen Argumente freilich die subjektive Handschrift der Bündnismitglieder, wenngleich natürlich versucht wurde, weitgehend die Schwerpunktthemen und -argumente in der Literatur zu reproduzieren. Ebenso konnte nicht ausgeschlossen werden, dass eine positive oder negative Formulierungsweise der Thesen bestimmte Framing-Effekte hervorrief.
Wenngleich vergangene, kleinere Erhebungen zur juristischen Ausbildung ähnliche Tendenzen aufzeigten wie die iur.reform-Studie,14 so ist damit doch festzustellen, dass deren Wert weniger in ihrer Repräsentativität oder einer sorgfältigen Stichprobenauswahl liegt als schlichtweg in der Aussagekraft der außergewöhnlich hohen Teilnehmendenzahl. Denn selbst wenn die Teilnehmenden nur eine herausragend kritische und mobilisierungsfreudige Kohorte in der jeweiligen Gesamtpopulation darstellen sollten, so muss bereits deren reine Zahl als lauter Aufschrei einer relevanten Teilmenge gedeutet werden.
Schließlich sei auch darauf hingewiesen, dass eine hohe Zustimmung oder Ablehnung zwar durchaus einen eigenen, basisdemokratischen Wert hat, dies jedoch gleichwohl nicht zwingend für oder gegen die Sinnhaftigkeit einer Reformoption sprechen muss. Manche Reformthese mag nur deshalb Zustimmung oder Ablehnung erfahren haben, weil sie (nicht) der eigenen Biographie (experience bias) oder dem status quo (status quo bias) entspricht – insbesondere völlig neue Ausbildungsgestaltungen, etwa nach dem Bologna-Modell, könnten allein deshalb von manchen abgelehnt worden sein. In einigen Fällen mag eine Ablehnung auch schlicht auf Verständnishürden oder Wissenslücken zurückzuführen sein, etwa im Hinblick auf den Bedeutungsgehalt der einstufigen juristischen Ausbildung oder die Einführung der Methoden der Sozialwissenschaften.
V. Schlusswort
Die iur.reform-Studie zeigt den Reformbedarf der juristischen Ausbildung deutlich auf: Sie kann zwar keine Repräsentativität im eigentlichen Sinne beanspruchen, setzt aufgrund ihrer außerordentlich hohen Teilnehmerzahl jedoch dem Mobilisierungspotenzial der Reformdebatte ein beeindruckendes Denkmal. Dass eine solch große Anzahl an Betroffenen derart unzufrieden mit der juristischen Ausbildung ist, sollte Personen mit Entscheidungsverantwortung hellhörig für die seit vielen Jahrzehnten geäußerten Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge15 werden lassen – und sei es nur zur Bekämpfung des Juristenmangels. Kleinere Veränderungen hat das Bündnis in seinem Sofortprogramm vorgeschlagen und einiges davon, etwa das E-Examen, ist in manchen Bundesländern bereits in der Umsetzung. Die eigentliche Herkulesaufgabe – eine Debatte um eine grundständige Reform der juristischen Ausbildung – steht aber noch aus.
Zuletzt noch ein Aufruf: Die Rohdaten der Umfrage sind online unter https://www.iurreform.de abrufbar und können frei für weitere Forschungsprojekte genutzt werden. Ein besonderes Interesse besteht derzeit an einer weiteren statistischen Aufbereitung der Rohdaten (insbesondere – soweit möglich – mithilfe inferenzieller Methoden), welche das Bündnis ggf. auch im Rahmen einer zweiten Studienauflage veröffentlichen würde. Entsprechende Anfragen nimmt das Bündnis gerne unter der folgenden E-Mail-Adresse entgegen: info@iurreform.de .
[1] Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 1 mwN.
[2] https://www.iurreform.de
[3] S. 72 des Studiendokuments.
[4] S. 71 des Studiendokuments.
[5] S. 74 des Studiendokuments.
[6] Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 3.
[7] Abrufbar über: https://backend.uni-heidelberg.de/de/dokumente/baden-wurttembergische-absolventenstudie/download
[8] Schwaiger, Die Zufriedenheit mit dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2002.
[9] Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 10.
[10] Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 8 f.
[11] Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 3.
[12] Wissenschaftsrat (Hrsg.), Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, S.57.
[13] Siehe zu einigen Aspekten bereits S. 716 ff. des Studiendokuments.
[14] S. 722 ff. des Studiendokuments.
[15] Ausf. hierzu Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 1 ff.
- Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 1 mwN.
- https://www.iurreform.de
- S. 72 des Studiendokuments.
- S. 71 des Studiendokuments.
- S. 74 des Studiendokuments.
- Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 3.
- Abrufbar über: https://backend.uni-heidelberg.de/de/dokumente/baden-wurttembergische-absolventenstudie/download
- Schwaiger, Die Zufriedenheit mit dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2002.
- Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 10.
- Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 8 f.
- Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 3.
- Wissenschaftsrat (Hrsg.), Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, S.57.
- Siehe zu einigen Aspekten bereits S. 716 ff. des Studiendokuments.
- S. 722 ff. des Studiendokuments.
- Ausf. hierzu Hemler/Krukenberg, ZDRW 2023, 1 ff.