Sind zwanzig Jahre zuviel? Die Dauer von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist nicht nur Hüterin der Verfassung, sondern auch Hüterin der Zeit. Gerichtsverfahren sollen sowohl in ihrem Ergebnis Recht und Gerechtigkeit entsprechen, als auch in angemessener Zeit zu einem Ende geführt werden. Im englischsprachigen Raum finden sich für diese Prozessmaxime starke Phrasen wie “justice delayed is justice denied” (William Ewart Gladstone) oder “swift justice is the sweetest” (Francis Bacon). Im Deutschen reicht uns ein Wort, aber mit ähnlich vielen Buchstaben: der Beschleunigungsgrundsatz.
Einfachrechtlich ist der Beschleunigungsgrundsatz seit 2011 in den §§ 198 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)...