Rechtstatsachen im Privatrecht 33. Jahrestagung der GJZ 2023 in Nürnberg
„In der Jurisprudenz macht sich ein ‚neuer Geist‘ bemerkbar. […] Man ist der leeren Dogmatik überdrüssig geworden, alles drängt zu der lebendigen Natur, der die Quellen des Rechts entströmen.“
Mit diesen Worten leitete der Berliner Rechtswissenschaftler Arthur Nussbaum anno 1914 seine Schrift „Die Rechtstatsachenforschung“ ein und begründete damit nichts weniger als eine neue wissenschaftliche Methode in der Jurisprudenz. Unter Rechtstatsachen verstand Nussbaum all jene Tatsachen, die für die Auslegung und Anwendung des Rechts von Bedeutung sind. Die Rechtstatsachenforschung schlägt die Brücke von der normativ erfassbaren Rechtsdogmatik zur...