Womit müssen Juristen rechnen? Zur Rolle der Rechts|Empirie im rechtswissenschaftlichen Diskurs
Deutsche Juristen mögen lateinische Redewendungen – besonders wenn sie ihnen das Leben erleichtern. Eine dieser Redewendungen lautet iudex non calculat: „Der Richter rechnet nicht.“ Sie bedeutet, dass Rechenfehler im Urteil auch nachträglich berichtigt werden dürfen, obwohl Gerichtsurteile nach einer gewissen Zeit rechtskräftig werden. So war es schon bei den alten Römern, und so will es heute Paragraph 319 Absatz 1 der deutschen Zivilprozessordnung. Diese Verfahrensvorschrift ist allerdings selten gemeint, wenn Juristen „Iudex non calculat!“ sagen. Stattdessen behaupten sie damit – oft im Scherz, manchmal aber auch ganz ernsthaft – dass von...